Das Kontroll- und Zertifizierungsverfahren umfasst die Feststellung von Versäumnissen und die Verhängung angemessener Sanktionen und gibt den betroffenen Betreibern gleichzeitig die Möglichkeit, darauf zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen.
Sanktionen im öffentlichen Interesse
Durch die Vielzahl der Beteiligten und der Schritte, die zur Entscheidung über eine Sanktion führen, ist sichergestellt, dass sowohl für den Betrieb als auch für die Verbraucher die gerechteste Entscheidung getroffen wird. Die Entscheidungen werden unparteiisch getroffen. Sie führen zu einer Bewusstseinsbildung und sozialen Verantwortung sowohl beim Unternehmen selbst als auch bei den anderen Betrieben und Verbrauchern.
Einige dieser Entscheidungen können erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Würden Sie jedoch nicht getroffen, könnte dies noch größere wirtschaftliche Auswirkungen auf den gesamten Sektor haben und würde auch zu einem unlauteren Wettbewerb gegenüber Unternehmen führen, die die Öko-Verordnung einhalten. Betriebe, die die BIO-Grundsätze falsch anwenden, bringen nicht nur sich selbst in Schwierigkeiten, sondern schaden dem gesamten BIO-Sektor.
Garant für die Seriosität des BIO-Sektors
Die Anwendung von Sanktionen garantiert die Seriosität des BIO-Sektors. Wenn der Prüfer Nichtübereinstimmungen feststellt und es hierüber Meinungsverschiedenheiten gibt, kann der Betrieb seinen Standpunkt darlegen und beide können in einen Dialog treten. Der Bericht, in dem die Nichtübereinstimmungen festgestellt werden, enthält auch die Verpflichtung, diese zu beheben. Es ist sehr wichtig, dass der Betrieb diesen Bericht unterzeichnet und dabei seine eventuelle Stellungnahme auf demselben Dokument schriftlich festhält.
Genauer Sanktionskatalog
Die Sanktionen werden auf der Grundlage des vom Unternehmen unterzeichneten Inspektionsberichts verhängt. Die Sanktionsregelung wird von den Behörden erlassen. Die Sanktionen sind nach der Schwere der Verstöße gestaffelt. Sie können von einem einfachen Vermerk oder der Bitte um Verbesserung bis hin zu einem Totalverbot der Vermarktung der BIO-Erzeugnisse reichen.
Um eine gerechte Entscheidungsfindung zu gewährleisten, sieht das Zertifizierungssystem eine Trennung der Zuständigkeit zwischen Kontrolle und Zertifizierung vor.
Dabei hat jeder seine Aufgabe:
- Der Prüfer stellt fest, meldet, identifiziert und ergreift Vorsichtsmaßnahmen, falls das Produkt nicht der BIO-Norm entspricht. Er trifft jedoch keine Entscheidung bezüglich der Sanktion.
- Die Zertifizierungsentscheidung wird vom Zertifizierungsverantwortlichen Auf dieser Ebene wird eine objektive und an die Tragweite der Nichtkonformität angepasste Entscheidung dadurch gewährleistet, dass sie nicht von einer einzelnen Person abhängt. Die Zertifizierung erfolgt durch ein Expertenteam.
Wechselt ein Unternehmen die Kontrollstelle, so berücksichtigt die neue Kontrollstelle die von der früheren Kontrollstelle verhängten Sanktionen auf der Grundlage der ausgetauschten Daten. Die Anwendung des Sanktionskatalogs und der Tabelle der Nichtkonformitäten soll die Unternehmen zu einer korrekten Anwendung der Vorschriften bewegen, anstatt sie zu bestrafen, auch wenn manchmal die Rückstufung von Losen oder Parzellen zwingend geboten ist.
Eine progressive Tabelle der Nichtkonformitäten
1. Vermerke:
Einfacher Vermerk: Der einfache Vermerk wird bei kleinen Unregelmäßigkeiten oder bei deutlich unfreiwilligen Versäumnissen seitens des Unternehmens verwendet.
Bitte um Verbesserung: In der Bitte um Verbesserung werden die festgestellte Unregelmäßigkeit, die erwartete Verbesserung und die Frist für die Durchführung dieser Verbesserung erläutert.
2. Verwarnung:
Die Verwarnung geht mit dem Vermerk der Sanktion einher, die Anwendung findet, falls der Betrieb diese Verwarnung nicht beachtet. Eine Missachtung der Bitte um Verbesserung innerhalb der festgesetzten Frist hat immer eine Verwarnung zur Folge.
3. Verschärfte Kontrolle:
Bei Aussprechen einer Verwarnung wird systematisch eine verschärfte Kontrolle Die Kosten für die verschärfte Kontrolle gehen zu Lasten des Unternehmens.
4. Rückstufung und Sperre:
Rückstufung Parzelle: Rückstufung einer bestimmten Parzelle oder eines Teils einer Parzelle für einen bestimmten Zeitraum.
Rückstufung Los: endgültige Rückstufung eines bestimmten Teils einer vorhandenen Produktion.
Rückstufung Tier: die Erzeugnisse des betroffenen Tiers dürfen nicht mit einem Verweis auf eine biologische Produktionsweise auf den Markt gebracht werden. Das betroffene Tier beginnt eine neue Umstellungsphase.
Sperre des Erzeugnisses: ein für einen festgelegten Zeitraum geltendes Verbot, eine bestimmte Art von Erzeugnis mit dem Hinweis auf das biologische Produktionsverfahren zu vermarkten.
Totalsperre des Erzeugnisses: ein für einen festgelegten Zeitraum geltendes Verbot, alle Erzeugnisse mit dem Hinweis auf das biologische Produktionsverfahren zu vermarkten.
Neubeginn oder Verlängerung der Umstellungsphase: Neubeginn oder Verlängerung der Umstellungsphase für Tiere oder Parzellen.
Das interne CERTISYS® Einspruchsverfahren
Nach Erhalt eines Zertifizierungsschreibens, das den Betreiber über die Zertifizierungsentscheidung informiert, kann der Betreiber Einspruch einlegen. Einspruch einlegen darf nur der Betrieb (natürliche oder juristische Person). Dieser Einspruch kann für jede Zertifizierungsentscheidung von CERTISYS® erfolgen.
Um zulässig zu sein, muss der Einspruch bei CERTISYS® (Qualitätsabteilung) eingelegt werden:
- Per Einschreiben
- Innerhalb von 14 Tagen: Datum des Versands des Schreibens
- Hinreichend begründet: neue Aspekte, die CERTISYS® noch nicht zur Kenntnis gebracht wurden.
Wenn die Beschwerde zulässig ist, wird sie im Rahmen einer Mediation untersucht: Ein Team innerhalb von CERTISYS® kommt zusammen, um den Einspruch auf der Grundlage der neuen Aspekte, die vom Unternehmen mitgeteilt wurden, zu untersuchen.
Das Team setzt sich aus einem oder mehreren Vertretern der Qualitäts-, Zertifizierungs- und Kontrollabteilungen zusammen. Die Person(en), die an der Kontrolle beteiligt war(en), die zu der/den Sanktion(en) führte, gegen die der Betreiber Einspruch erhebt, nimmt (nehmen) an der Mediation teil, ist (sind) aber nicht an der Entscheidungsfindung beteiligt.
Der Betrieb kann auf seinen Wunsch hin von CERTISYS® gehört werden. In einigen Fällen muss CERTISYS® möglicherweise die Genehmigung der Behörde einholen, um die Sanktion zu ändern. Führt die Mediation zu einer Änderung der Sanktion, ändert CERTISYS® die Zertifizierungsunterlagen und übermittelt sie an den Betrieb. Das Ergebnis der Mediation wird dem Unternehmen immer innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt.
Am Ende dieses Prozesses hat der Betrieb die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden eine Verwaltungsbeschwerde einzulegen. Hierzu muss das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Versand des CERTISYS-Schreibens seine Verteidigungsmittel per Einschreiben an das zuständige Ministerium übermitteln.