Importeure und Exporteure von Nicht-EU-Produkten

pictogramme bateau

1. Importeur von bio-produkten werden

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, um BIO-Exporteur zu werden.

Wie sieht Ihre BIO-Tätigkeit aus?

Sie importieren BIO-Produkte aus einem Land außerhalb der Europäischen Union. Der Import von BIO-Produkten richtet sich nach einem System der Gleichwertigkeitsanerkennung. Entweder ist das Land, aus dem Sie importieren, als „gleichwertiges Land“ anerkannt oder die Kontrollinstanz ist von der Europäischen Union als gleichwertig anerkannt.

Was sind die wesentlichen Informationen, um Ihre Tätigkeit als Importeur von BIO-Produkten zu starten?

Der Import wird durch die europäischen Verordnungen 2023/2785 und 2021/2306 geregelt, die die VO 2018/848 ergänzen. Seit dem 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU und Importe aus dem Vereinigten Königreich werden durch die Verordnung 2196/2020 geregelt. Hier finden Sie alle Anwendungsmodalitäten für Ihre Tätigkeit.

Jedes BIO-Produkt aus einem außereuropäischen Land muss immer von einem sogenannten Certificate of Inspection (CoI) begleitet sein. Dies ist eine Kontrollbescheinigung (Chargenbescheinigung), die bei jeder Zollabfertigung über die Plattform TRACES ausgestellt wird. Dieses Dokument stellt sicher, dass das Produkt zurückverfolgt und damit seinen BIO-Status bei der Zollabfertigung beibehalten kann.

mangues bio
banane bio

Das Vereinigte Königreich ist ein Sonderfall. Nach dem Brexit ist der Import aus diesem Land dem Import aus einem Drittland gleichzusetzen. Daher muss Ihr Unternehmen auf TRACES als „Importeur von biologischen/ökologischenProdukten“ registriert sein und Ihre Zertifizierungsstelle muss angegeben sein. Ihren aus dem Vereinigten Königreich importierten Produkten muss eine in TRACES ausgestellte und von der Zertifizierungsstelle Ihres britischen Lieferanten unterschriebene elektronische Kontrollbescheinigung (Certificate of Inspection -eCOI) beiliegen. Wenn Sie britische Produkte aus einem EFTA-Land (Schweiz, Island, Norwegen, Lichtenstein usw.) importieren, ist das eCOI nicht erforderlich. Das jährlich ausgestellte europäische BIO-Zertifikat ist weiterhin ausreichend.

Weitere Informationen zu TRACES finden Sie im Benutzerhandbuch (englische Version).

Sind Sie Importeur in Wallonien? Erfahren Sie Ihren Tarif

Wie läuft Ihre BIO-Kontrolle ab?

Die von einem CERTISYS-Prüfer durchgeführten BIO-Kontrollen basieren auf der europäischen Verordnung und auf regionalen Erlassen. Dabei wird u.a. Folgendes überprüft:

  • Ihre BIO-Anmeldung, Ihre Eintragung bei der FASNK, Vorhandensein von Verfahren usw.
  • Die BIO-Garantie seitens Ihrer Lieferanten auf der Grundlage ihrer BIO-Zertifikate. Verlangen Sie von Ihrem Lieferanten eine Kopie seines Zertifikats und prüfen Sie bei Ihrer Bestellung das Gültigkeitsdatum.
  • Das Warenannahmeverfahren der BIO-Produkte: Ist dieses Verfahren vorhanden?
  • Die Rückverfolgbarkeit der Produkte: Wird die Rückverfolgbarkeit eingehalten? (Vorhandensein von Originaletiketten, Transportunterlagen)
  • Die Lagerungsbedingungen: Erfolgt die Lagerung unter den Bedingungen einer Identifizierung und Trennung und ist die Rückverfolgbarkeit der BIO-Produkte gewährleistet? Ist ein Reinigungsverfahren vorhanden, das konform ist und entsprechend angewendet wird, um Verunreinigungen zu vermeiden?
  • Die Trennungsmaßnahmen bei gemischten Unternehmen: Sind konventionelle und BIO-Produkte exakt voneinander getrennt?
  • Die Übereinstimmung zwischen der Menge der gekauften und verkauften Produkte.
  • Das Vorhandensein der Importverfahren
  • Die in TRACES erfassten Informationen
sac 100 % organic
banane bio

Die Herkunft der Produkte, die Sie importieren, bestimmt, was kontrolliert wird.

Nachstehend finden Sie die möglichen Szenarien:

  • Das Produkt kommt aus einem europäischen Land außerhalb der Europäischen Union (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island.). In diesem Fall liegt automatisch Gleichwertigkeit vor. Der CERTISYS-Prüfer prüft das von einer anerkannten Kontrollstelle in diesen Ländern ausgestellte BIO-Zertifikat, die Transportdokumente, Rechnungen, Lieferscheine, Etiketten, Exportmengen usw. In diesem Fall ist kein eCOI notwendig.
  • Das Produkt stammt aus einem von der Europäischen Union anerkannten Land (z.B. Tunesien) oder aus einem Land, dessen Kontrollstelle von der EU als gleichwertig anerkannt ist. Der CERTISYS-Prüfer prüft das BIO-Zertifikat und das von der anerkannten Kontrollstelle dieses Landes ausgestellte eCOI, die Transportdokumente, Rechnungen, Lieferscheine, Etiketten, die Übereinstimmung der Exportmengen, die Chargennummer und die korrekte Bearbeitung der eCOI in TRACES.

Wichtiger Punkt in der Verordnung.

Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter, Flyer, Kataloge, Website usw.

  • Die Zertifikate und Garantien seitens der Lieferanten
  • Sämtliche Verzeichnisse und Eintragungen (Reinigung, Trennung usw.)
  • Die Importverfahren
  • Die Eingangsdokumente (Lieferscheine, Transportdokumente, Rechnungen über Einkäufe) und Ausgangsdokumente (Lieferdokumente, Rechnungen über Verkäufe)
  • Das Beschwerdebuch
  • Die COI

Ihr Infopaket, um Bio-Importeur zu werden

Einige nützliche Informationen

Ihre Dokumente zum Ausfüllen, um Ihr Bio-Zertifizierungsdossier bei CERTISYS zu eröffnen

Senden Sie uns die beiden oben genannten Dokumente  per E-Mail im PDF-Format an Kunde@certisys.eu

Achtung:

Beachten Sie, dass Sie immer noch aufgefordert werden, einen Antrag auf BIO-Meldung zu stellen.

Dazu müssen Sie auf die Website der zuständigen Behörde gehen:

Weitere nützliche Dokumente für Sie als Bio-Importeur

1. Exporteur von bio-produkten werden

Erkundigen Sie sich vor dem Export Ihrer Produkte bei Ihrem Importeur nach den Anforderungen seitens des Importlandes. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. So können Sie sicherstellen, stets korrekte und aktuelle Informationen zu haben. Länderspezifische Exportinformationen finden Sie auch auf OrganicExport.INFO

Wie sieht Ihre BIO-Tätigkeit aus?

Sie exportieren BIO-Produkte in ein Land außerhalb der Europäischen Union.

Was sind die wesentlichen Informationen, um Ihre Tätigkeit als Exporteur von BIO-Produkten zu starten?

Wenn Sie BIO-Produkte in das Vereinigte Königreich exportieren, müssen Sie Ihre BIO-Zertifizierung anpassen und CERTISYS Ihre Tätigkeit als Exporteur melden. Sollte dies noch nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Inspektor.

Sie benötigen ein papierbasiertes spezielles Certificate of Inspection – das sogenannte „GB COI“:

  • Ab dem 1. Januar 2021, wenn Sie ein Drittlandunternehmen sind
  • Ab dem 1. Februar 2025, wenn Sie ein europäisches Unternehmen sind

Die britischen Behörden werden ein elektronisches System entwickeln, das dieses papierbasierte System ersetzen soll.

étales de fruits bio
ensemble d'assaisonnement bio

Sie müssen mit Hilfe Ihres britischen Kunden für jede Partie, die Sie exportieren, ein GB COI ausfüllen. Falls Ihre Partie bei der Zollabfertigung aufgeteilt wird, müssen Sie einen „Auszug aus dem GB COI“ ausfüllen.

Kontaktieren Sie uns untercertification@certisys.eu und geben Sie im Betreff bitte „GB COI“ an. Sie müssen den Hafenzollbehörden bei Ankunft der Sendung eine eingescannte Kopie Ihres unterzeichneten GB COI zur Verfügung stellen.

Das GB COI, der Auszug aus dem GB COI, die erläuternden Hinweise und die Schritt-für-Schritt-Anleitung können hier heruntergeladen werden:

Es gibt zwei Zertifizierungssysteme für den Export Ihrer BIO-Produkte in die USA. Zum einen das Gleichwertigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA und zum anderen die NOP-Zertifizierung.

Das Gleichwertigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA

Ihre BIO-zertifizierten EU-Produkte können dank des 2012 zwischen der Europäischen Union und den USA unterzeichneten Gleichwertigkeitsabkommens in die USA exportiert werden.

Um Ihre BIO-Produkte in die USA zu exportieren, ist die europäische BIO-Zertifizierung obligatorisch und die Produkte müssen innerhalb der Europäischen Union verpackt worden sein. Durch diese Vereinbarung sind Sie von der Doppelzertifizierung (NOP) befreit.

In den Vereinigten Staaten gibt es jedoch eine zusätzliche Anforderung bezüglich

cuisinier qui joue avec des tomate et concombres bio

Wir bieten die NOP-Zertifizierung innerhalb der Ecocert-Gruppe an. Wenn das Äquivalenzsystem zwischen der EU und den USA für Sie nicht in Frage kommt, können Sie sich für die NOP-Zertifizierung entscheiden.  Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an info@certisys.eu

Japan hat die europäische Öko-Verordnung als gleichwertig mit seinen Vorschriften für pflanzliche Produkte anerkannt. Der Export von EU-zertifizierten pflanzlichen BIO-Produkten nach Japan ist somit möglich. Das gilt jedoch nicht für tierische Produkte. Solchen Produkten muss eine von CERTISYS ausgestellte Chargenbescheinigung beiliegen.

Sie müssen auf Ihren Produkten das japanische BIO-Siegel anbringen. Setzen Sie sich mit Ihrem Importeur in Japan in Verbindung, um einen Vertrag zu schließen, der die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung des Logos klärt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter MAFF (Ministery of Agriculture, Forestry and Fisheries).

Es besteht Gleichwertigkeit zwischen europäischen und koreanischen BIO-Produkten.

Die südkoreanische Verordnung wurde von der Europäischen Kommission als gleichwertig mit der europäischen Verordnung für die Produktkategorie D (verarbeitete Bio-Lebensmittel) anerkannt. Verarbeitete Produkte, die nach europäischen Vorschriften hergestellt wurden, werden von den südkoreanischen Behörden als gleichwertig anerkannt. Dies soll den Import und Export von zertifizierten BIO-Produkten aus Südkorea erleichtern.

Um Ihre BIO-Produkte nach Korea exportieren zu können, benötigen Sie eine Chargenbescheinigung. Diese können Sie über MyCertisys beantragen. Der Zertifikatscode sollte auf der Verpackung Ihrer Produkte aufgedruckt sein.

Nach der EU-Verordnung zertifizierte BIO-Produkte, die nach Kanada exportiert werden, dürfen das „Canada Organic“-Logo tragen. Bitte beachten Sie, dass BIO-Produkte, die nach Kanada exportiert werden, den kanadischen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen müssen.

Alle Informationen, die Sie für den Export in dieses Land benötigen, finden Sie auf der Website der kanadischen Behörde für Lebensmittelinspektion (Canadian Food Inspection Agency, CIFA) und des FiBL.

Bio Suisse ist eine Eigenmarke für BIO-Produkte in der Schweiz. Die von Bio Suisse aufgestellten Kriterien gelten zusätzlich zu denen des europäischen BIO-Labels.

Die Schweizer Vorschriften (RX2025) und weitere Informationen zum Bio Suisse Label finden Sie auf der Website von Bio-suisse.
Hier finden Sie Aktuelles zu den offiziellen Schweizer Vorschriften.

CERTISYS ist von Bio Suisse anerkannt und autorisiert.

Sie sind Exporteur in Flandern? Erfahren Sie Ihren Tarif.

Sind Sie Exporteur in Wallonien? Erfahren Sie Ihren Tarif.

Wie läuft Ihre BIO-Kontrolle ab?

Die von einem CERTISYS-Prüfer durchgeführten BIO-Kontrollen basieren auf der europäischen Verordnung und auf regionalen Erlassen. Dabei wird u.a. Folgendes überprüft:

  • Die Dokumente bezüglich Ihrer BIO-Tätigkeit
    • Ihre Anmeldung, Ihre Eintragung bei der FASNK, Vorhandensein von Verfahren usw.
  • Die Kommunikation ‚BIO‘ (wichtiger Punkt in der Verordnung)
    • Kennzeichnung, Flyer, Kataloge, Website usw.

Welche wichtigen Dokumente sollten Sie bereithalten und für Ihre BIO-Kontrolle vorbereiten?

  • Die Zertifikate und Garantien seitens der Lieferanten
  • Sämtliche Verzeichnisse und Eintragungen (Reinigung, Trennung usw.)
  • Die Warenannahme- und Produktionsblätter
  • Die Eingangsdokumente (Lieferscheine, Rechnungen über Einkäufe) und Ausgangsdokumente (Lieferdokumente, Rechnungen über Verkäufe)
  • Das Beschwerdebuch

Ihr Infopaket, um Bio-Importeur zu werden

Einige nützliche Informationen

Ihre Dokumente zum Ausfüllen, um Ihr Bio-Zertifizierungsdossier bei CERTISYS zu eröffnen

Senden Sie uns die beiden oben genannten Dokumente per E-Mail im PDF-Format an operator@certisys.eu

Achtung:

Beachten Sie, dass Sie immer noch aufgefordert werden, einen Antrag auf BIO-Meldung zu stellen.

Dazu müssen Sie auf die Website der zuständigen Behörde gehen:

Wünschen Sie weitere Informationen
oder eine Angebotsanfrage ?

Kontakt