Verordnungen

Der BIO-Markt in der Europäischen Union ist durch europäischen Verordnungen geschützt. Darüber hinaus gibt es Umsetzungsmaßnahmen auf regionaler belgischer Ebene.

Außerdem gibt es nationale und privatwirtschaftliche Richtlinien, die Bereiche abdecken, die nicht unter die europäische Verordnung fallen.

Offizielle Regelungen

 Hier erfahren Sie, wie Sie eine offizielle Verordnung auf der Eur-Lex-Website abrufen können.

Verordnung (EU) Nr. 2018/848 konsolidierte Fassung

Diese Verordnung ersetzt ab dem 1. Januar 2022 die Grundverordnung 834/2007, gemäß der Verordnung Nr. 2021/269.

Sie enthält die Grundsätze und grundlegenden Vorschriften für die Landwirtschaft, die Zubereitung von ökologischen/biologischen Lebensmitteln und Futtermitteln, den Vertrieb, den Import sowie die Kennzeichnung und Kontrolle.

Hier finden Sie die Liste der Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2018/848.

Biologische Erzeugnisse, die von einem Exporteur aus einem Drittland (Land außerhalb der Europäischen Union) kommen, dürfen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums als biologisch verkauft, etikettiert und präsentiert werden, sofern sie in einem der 4 Importsysteme in die EU importiert wurden:

1.Konformität (Artikel 46 der Verordnung 2018/848)

  • Die Liste der für die Konformität anerkannten Zertifizierungsstellen ist unter diesem Link einsehbar (R. 2021/1378 – letzte konsolidierte Fassung)

2.Sondervereinbarung  (Artikel 47 der Verordnung 2018/848)

3.Gleichwertigkeit nach Kontrollstelle (Artikel 57 der Verordnung 2018/848)

  • Die Liste der für die Gleichwertigkeit anerkannten Zertifizierungsstellen ist in Anhang 2 der Verordnung 2021/2325 (letzte konsolidierte Fassung) einsehbar.
  • Dieses System gilt nicht mehr ab dem 31.12.2024.

4.Gleichwertigkeit nach Drittland (Artikel 48 der Verordnung 2018/848)

  • Die Liste der für die Gleichwertigkeit anerkannten Drittländer ist in Anhang 1 der Verordnung 2021/2325 (letzte konsolidierte Fassung) einsehbar.
  • Diese System gilt bis zum 31.12.2026
panier de légumes bio proposé par CERTISYS

CERTISYS ist im Großherzogtum Luxemburg anerkannt (LU-BIO-06) und unterstützt Sie bei der Zertifizierung Ihrer Erzeugnisse.

Die Formalitäten und Schritte für den Start Ihrer BIO-Tätigkeit im Großherzogtum Luxemburg finden Sie hier.