Werden Sie ein organischer Verkaufsort

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Sie möchten Ihre BIO-Produkte in einem Laden, auf Märkten oder online vermarkten? Es gibt verschiedene Szenarien, je nachdem, ob Sie abgepackte oder nicht abgepackte Ware verkaufen oder mehrere Aktivitäten ausüben. In bestimmten Fällen und abhängig von Ihrer Region kann auf die Kontrolle verzichtet werden. Dies alles erklären wir Ihnen ausführlich auf dieser Seite.

Wie sieht Ihre BIO-Tätigkeit aus?

Eine Verkaufsstelle (oder ein Einzelhändler) vertreibt fertige BIO-Produkte an den Endverbraucher in einem Laden, auf einem Markt oder online. Die Produkte können in der Originalverpackung oder unverpackt (lose) sein.

Sie sind Einzelhändler? In diesem Fall vermarkten Sie BIO-Produkte an den Endverbraucher.

Sie verkaufen unverpackte Erzeugnisse? In diesem Fall vermarkten Sie Produkte in unverschlossenen Verpackungen oder lose (nicht vorverpackt).

Sie üben mehrere Tätigkeiten aus? Das bedeutet, Sie produzieren, lagern außerhalb der Verkaufsstelle, vertreiben, importieren und/oder exportieren in Kombination mit einer Verkaufsstellentätigkeit.  In diesem Fall unterliegen Sie einer Kontrolle der Verkaufsstelle.

Was sind die wesentlichen Informationen, um Ihre Tätigkeit als BIO-Verkaufsstelle zu starten?

Die Verordnung sieht vor, dass alle Einzelhändler, die BIO-Produkte an Endverbraucher vermarkten, der Kontrolle unterliegen. Wenn Sie in Belgien nur vorverpackte Lebensmittel verkaufen, unterliegen Sie nicht der Kontrollpflicht. Es gibt auch eine Befreiung, wenn Sie in Belgien in den folgenden Fällen lose verkaufen:

  • Wallonien & Brüssel: Wenn Sie lose Produkte mit einem jährlichen Einkaufsumsatz von weniger als 5.000 EUR vermarkten, müssen Sie lediglich Ihre Bio-Verkaufsstellentätigkeit bei den Behörden Ihrer Region anmelden.
  • Flandern:  Sie müssen lediglich Ihre Bio-Verkaufsstellentätigkeit bei den Behörden Ihrer Region anmelden.

Für eine bessere Übersicht haben wir die verschiedenen Szenarien im folgenden Diagramm aufgelistet.

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Hinweise zu vorverpackten biologischen Produkten*.

  1. Physische Verkaufsstelle ohne Online-Shop.
  • mit ausschließlich B2C-Verkäufen
  • mit ausschließlich vorverpackten biologischen Produkten (einschließlich Futtermitteln).

=> Befreiung von der BIO-Inspektionspflicht.

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  1. Physische Verkaufsstelle mit Online-Shop
  • mit ausschließlich B2C-Verkäufen
  • mit ausschließlich vorverpackten biologischen Produkten (einschließlich Futtermitteln).

=> Befreiung von der BIO-Inspektionspflicht, wenn die Online-Bestellung vom Käufer physisch im Laden abgeholt wird (d. h. kein Versand an den Käufer über ein Logistikunternehmen).

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  1. Physische Verkaufsstelle mit Online-Shop
  • mit ausschließlich B2C-Verkäufen
  • mit ausschließlich vorverpackten biologischen Produkten (einschließlich Futtermitteln).

= > Kontrollpflicht, wenn die Online-Bestellung über ein Logistikunternehmen an den Käufer versendet wird.

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  1. Keine physische Verkaufsstelle, nur ein Online-Shop.
  • mit ausschließlich B2C-Verkäufen.
  • mit ausschließlich vorverpackten biologischen Produkten (einschließlich Futtermitteln).

=> Kontrollpflicht, da das Lager nicht mit der Verkaufsstelle verbunden ist

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Wir erklären Ihnen in 4 Schritten, was Sie tun müssen, um Ihre Bio-Produkte zertifizieren zu lassen und das BIO-Label zu verwenden.

rayons de fromages bio

Unsere Preise berücksichtigen eine breite Palette von BIO-Aktivitäten für Ihre Verkaufsstelle. Dabei berücksichtigen wir die Art des Ladens – nur BIO-Produkte oder gemischt – Ihr Einkaufsvolumen. Sie können die Zertifizierungskosten dann anhand unserer Gebührenübersicht abschätzen.

rayon de supermarché avec des légumes bio

Wie läuft Ihre BIO-Kontrolle ab?

Die von einem CERTISYS-Prüfer durchgeführten BIO-Kontrollen basieren auf der europäischen Verordnung und auf regionalen Erlassen. Sie beruhen auf drei Säulen, nämlich der Kontrolle der Dokumente, der Kontrolle vor Ort und der Kontrolle der Kommunikation.

Der CERTISYS-Prüfer kann Proben nehmen. Die Analysen werden von einem akkreditierten Labor durchgeführt.

Alle Ihre Betriebsstätten müssen jedes Jahr kontrolliert werden. Sie werden über mögliche Abweichungen, Abhilfemaßnahmen und ggf. die Strafe informiert, die je nach Art des Problems festgelegt wird.

Wir weisen Sie darauf hin dass, wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausüben, alle Ihre Tätigkeiten kontrolliert werden, darunter auch Ihre Verkaufsstelle.

étale de piments bio

Was wird bei Ihrer Kontrolle überprüft?

  • Anmeldung, Eintragung bei der FASNK, Vorhandensein von Verfahren usw.
  • Die BIO-Garantie seitens der Lieferanten auf der Grundlage ihrer Zertifikate: Sind Ihre Lieferanten berechtigt, BIO-Lebensmittel zu vermarkten? Vergewissern Sie sich, dass die von Ihnen gekauften Produkte ein gültiges Zertifikat besitzen.
  • Das Warenannahmeverfahren der BIO-Produkte: Ist dieses Verfahren vorhanden?
  • Die Rückverfolgbarkeit der Produkte: Wird die Rückverfolgbarkeit eingehalten? (Vorhandensein von Ursprungsetiketten, Rückverfolgbarkeitsprotokoll für unverpackte Produkte)
  • Die Lagerungsbedingungen: Erfolgt die Lagerung unter den Bedingungen einer Identifizierung und Trennung und ist die Rückverfolgbarkeit gewährleistet? Ist ein Reinigungsverfahren vorhanden, das konform ist und entsprechend angewendet wird, um Verunreinigungen zu vermeiden?
  • Trennungsmaßnahmen bei gemischten Unternehmen: Sind konventionelle und Bio-Produkte exakt voneinander getrennt?
  • Die Übereinstimmung zwischen der Menge der gekauften und verkauften Produkte

Wichtiger Punkt in der Verordnung.

Kennzeichnung im Laden, Display, Preisschild, Kassenbon, Produktetikett mit dem Hinweis auf die Kontrollstelle, „CERTISYS BE-BIO-01“ usw. Mehr Infos

Ihr Infopaket um Bio-Verkaufsstelle zu werden

Einige nützliche Informationen

Ihre Dokumente zum Ausfüllen, um Ihr Bio-Zertifizierungsdossier bei CERTISYS zu eröffnen

Sie verkaufen lose Ware und möchten Bio werden?

Verkaufen Sie lose Produkte in Wallonien und Brüssel mit einem Jahresumsatz von weniger als 5.000 EUR? Benachrichtigen Sie Ihre Region über Ihre Aktivität

Senden Sie uns die beiden oben genannten Dokumente per E-Mail im PDF-Format an Kunde@certisys.eu

Achtung:

Beachten Sie, dass Sie immer noch aufgefordert werden, einen Antrag auf BIO-Meldung zu stellen.

Dazu müssen Sie auf die Website der zuständigen Behörde gehen:

Weitere nützliche Dokumente für Sie als Bio-Verkaufsstelle

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