BREXIT: Was das neue Handels- und Kooperationsabkommen für BIO-Produkte beinhaltet

drapeau de l'Angleterre

Ende 2020 ist es Großbritannien und der EU gelungen, ein Handelsabkommen über ihre Beziehung nach dem Brexit zu schließen. Dieses Abkommen trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Was bedeutet dies konkret für den Handel mit BIO-Produkten?

Die Europäische Union (EU) und das Vereinigte Königreich (UK) haben beschlossen, die Vorschriften von EU und UK sowie die Kontrollsysteme für alle Bio-Produkte als gleichwertig anzuerkennen.

Das bedeutet, dass Lebens- und Futtermittel, die in EU, Norwegen, Island und Liechtenstein als ökologisch zertifiziert sind, in Großbritannien bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin als ökologisch anerkannt werden.

Im Gegenzug werden Lebens- und Futtermittel, die im Vereinigten Königreich als ökologisch zertifiziert sind, in der EU bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin als ökologisch anerkannt werden.

Diese Gleichwertigkeit wird bis 2023 neu bewertet.

 

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2021 für Exporte nach UK?

Alle Exporteure von Produkten nach Großbritannien müssen ihre Bio-Zertifizierung anpassen und ihre Exporttätigkeit an ihre Kontrollstelle melden.

  • Exporte von Bioprodukten aus Drittländern nach Großbritannien (Nordirland ist nicht betroffen) benötigen ab dem 1. Januar 2021 ein spezielles Inspektionszertifikat mit dem Titel „GB COI“ im Papierformat.
  • Exporte von Bio-Produkten aus EU, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz benötigen ab dem 1. Januar 2022 ein Inspektionszertifikat „GB COI“ in Papierform.

Die britischen Behörden werden in der Folge ein elektronisches System entwickeln, das dieses provisorische papierbasierte System ersetzen soll.

Bei Ankunft der Produkte auf britischem Boden muss den Hafenzollbehörden eine eingescannte Kopie dieses von der Prüfstelle unterzeichneten GB COI zur Verfügung gestellt werden.

 

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2021 für Exporte aus Großbritannien?

Alle britischen Prüfstellen wurden von der EU bis zum 31. Dezember 2023 als gleichwertig anerkannt. Sie werden in der R(EU)1235/2008 aufgeführt.

Alle Importeure von Produkten nach Großbritannien müssen ihre Bio-Zertifizierung anpassen und ihre Importtätigkeit an ihre Kontrollstelle melden.

Wenn Sie noch nie Bioprodukte aus Drittländern importiert haben, muss Ihr Unternehmen sich als „Importeur von Bioprodukten“ auf TRACES NT registrieren lassen und seine Zertifizierungsstelle (CERTISYS) angeben.

Jedem aus Großbritannien importiertem Produkt muss ein in TRACES NT ausgestelltes und von der Zertifizierungsstelle Ihres britischen Lieferanten unterschriebenes Inspektionszertifikat (eCOI) beiliegen.

Dies gilt nicht für Nordirland, das weiterhin den EU-Vorschriften für Importe und Exporte folgen wird.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des DEFRA (britisches Ministerium für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft) sowie in dem von uns verfassten speziellen Informationsschreiben.