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🔔 Neue Abgabefrist für Ihre BIO-Erklärung: 23. Mai 2025
Aufgrund der derzeitigen Unverfügbarkeit des GAP-System des ÖDW wird die Frist zum Einreichen Ihrer BIO-Erklärung ausnahmsweise bis zum 23. Mai verlängert.
✅ Gut zu wissen: Sie können Ihre BIO-Erklärung einreichen, auch wenn Sie Ihr GAP-Formular noch nicht ausgefüllt haben.
Wir legen Ihnen nahe, dies zeitnah zu tun, um:
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement!