
Die Kontrolle besteht aus der Sammlung von Daten und Informationen, die zur Entscheidung erforderlich sind, um danach die Normkonformität des Produkts zu prüfen. Das Kontrollteam arbeitet selbstständig und ist unabhängig vom Zertifizierungsteam.
Es sind verschiedene Kontrollen zur Erkundigung vorgesehen:
1. Zustimmung - Gründliche Kontrollen zur Prüfung, ob der betroffene Betreiber in der Lage ist, eine bionormkonforme Aktivität wahrzunehmen. Dazu erklärt der Kontrolleur die Erwartungen der Bio-Reglementierung.
2. Umstellungsattest oder Bio-Zertifikat - Diese ersten Kontrollen können zur Ausstellung eines Umstellungsattests (für Landwirte) oder eines Bio-Zertifikats (für andere Betreiber) führen.
3. Jährliche Kontrolle vor Ort - Gründliche Kontrollen zur Prüfung ob die Aktivität des Betreibers bionormkonform ist. Während seiner Visite im Betrieb prüft der Kontrolleur die Produktionsanlagen und die verwaltungstechnischen Daten.
4. Verlängerung des Bio-Zertifikats - bei positivem Ergebnis der jährlichen Kontrolle.
5. Zusätzliche Kontrolle - Zusätzlich zu der jährlichen Kontrolle falls letztere anlässlich eines einzelnen Besuches nicht vollständig durchgeführt werden konnten.
6. Unangemeldete Kontrolle - Diese Kontrollen werden anhand einer Risikoanalyse entschieden, d. h. nach Ermittlung der Betreiber, die für eine solche unangemeldete Kontrolle in Frage kommen. Solche Kontrollen finden mehrmals im Jahr statt.
7. Strengere Kontrolle - Nachdem anlässlich einer vorigen Kontrolle eine Regelwidrigkeit festgestellt wurde und eine spezifische Überwachung erforderlich ist, erfolgen strengere Kontrollen unter Anwendung des Sanktionenkatalogs.
Das Kontrollteam verfasst die Kontrollberichte und leiten diese dem Zertifizierungsteam weiter. Letzteres Team setzt sich aus einem Verantwortlichen und mehreren Sachverständigen zusammen und umfasst somit mehrfache Kompetenzen zur Gewährleistung der Unparteilichkeit seiner Entscheidung. Das Team trifft sich mehrmals in der Woche und prüft, ob die festgestellte Situation mit den vorgegebenen Normen übereinstimmt und ob angebrachte Sanktionen erforderlich sind.