In der EU wird die Bezeichnung «Biologische Landwirtschaft» von den folgenden Bezugsystemen geregelt:
Verordnung (EG) n°834/2007(pdf)
Verordnung (EG) n°889/2008 vom der Kommission(pdf)
Im Juni 2018 trat die Verordnung 2018/848 in Kraft, mit der die Verordnung 834/2007 aufgehoben wurde.
Verordnung (EG) n° 848/2018 - sowie zur Aufbehung der Verodnung 834/2007(pdf)
Sie gilt ab 1. Januar 2022.

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/1794 DER KOMMISSION vom 16. September 2020 zur Änderung von Anhang II Teil I der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial und nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial.

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/279 DER KOMMISSION vom 22. Februar 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates über Kontrollen und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen.
