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Verschiedene Ausnahmeregelungen sind in den Verordnungen vorgesehen.

  • Für Tiere sind Ausnahmen von der EG-Öko-Verordnung aus Sicherheitsgründen vorgesehen oder wenn sie darauf abzielen, die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Hygiene der Tiere zu verbessern.

 Antrag auf Abweichung: Eingriffe an Tieren (pdf)

Rinder in Anbindung

Die EU-Verordnung Nr. 889/2008 über den ökologischen Landbau sieht bezüglich der Ausnahmegenehmigungen für Anbindehaltung eine Änderung vor, die zum 1/1/2011 in Kraft tritt.
Wir fassen hierzu die wichtigsten Punkte für Sie zusammen:
Die Anbindung oder Isolierung von Tieren ist untersagt, außer wenn dies bei einzelnen Tieren aus Sicherheits-, Tierschutz- oder tierärztlichen Gründen gerechtfertigt ist und zeitlich begrenzt wird.

Von dieser Regel sind zwei Ausnahmen für Rinder vorgesehen:

  • Für Kleinbetriebe (maximal 50 angebundene Tiere) unter der Bedingung, dass die Tiere mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Freigelände haben.
    Dies Ausnahme wurde durch die Region Wallonie allgemein genehmigt.
    Sie können Sie deshalb ohne Antrag in Anspruch nehmen.
    Diese Ausnahme ist zeitlich nicht begrenzt

  • Für Stallgebäude, die bereits vor dem 24/8/2000 bestanden, falls reichlich Einstreu zur Verfügung steht und unter der Bedingung, dass für regelmäßigen Auslauf gesorgt wird.
    Diese Ausnahme wurde durch die Region Wallonie automatisch bis zum 31/12/2010 erteilt.
    Ab dem 1/1/2011 kann diese Ausnahmegenehmigung individuell verlängert werden.
    In diesem Fall müssen Sie die Verlängerung mit beiliegendem Formular beantragen.
    Diese Ausnahmegenehmigung ist bis zum 31/12/2013 befristet; nach diesem Datum können Sie sie nicht mehr in Anspruch nehmen.

 Antrag auf Abweichung: Kauf von konventionellen Tieren (pdf)

 Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Anbindehaltung von Rindern (pdf)

In bestimmten Fällen erlaubt die Verordnung den Einsatz von konventionellem Saatgut und Vermehrungsmaterial.


 Antrag auf Abweichung: konventionellen Saatgut oder Pflanzkartoffeln (pdf)

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