Die Eigenkontrolle im Lebensmittelsektor
1/ Was ist ein Eigenkontrollsystem?
Die Eigenkontrolle entspricht den gesamten Maßnahmen, die von Unternehmern der Nahrungsmittelkette ergriffen werden, damit ihre Erzeugnisse die gesetzlichen Anforderungen bezüglich
- Lebensmittelsicherheit,
- Produktqualität, für die die FASNK verantwortlich ist,
- sowie Rückverfolgbarkeit erfüllen.
Und das in allen Stadien der Erzeugung, der Verarbeitung und des Vertriebes.
2/ Warum muss ich Eigenkontrolle praktizieren?
Die Eigenkontrolle ist eine gesetzliche Verpflichtung, die durch den Königlichen Erlass vom 14. November 2003 vorgeschrieben wurde (* veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 12. Dezember 2003): Ab dem 1. Januar 2005 muss jeder wirtschaftliche Unternehmer innerhalb der Nahrungsmittelkette (Erzeuger, Verarbeiter und andere) bestimmte Anforderungen bezüglich Lebensmittelsicherheit erfüllen. Zu diesem Zweck schreibt der Königliche Erlass die Einführung und Anwendung eines Eigenkontrollsystems vor.
Dieses Kontrollsystem besteht aus einer gründlichen Analyse/Selbstkontrolle bezüglich: - der Sicherheit der hergestellten Produkte, - der Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel und - einer Meldepflicht.
Die Lebensmittelsicherheit im Eigenkontrollsystem: basiert auf der Guten Hygiene-Praxis und auf einem HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points bzw. Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte).
Die Rückverfolgbarkeit: Rückverfolgbarkeit innerhalb der Nahrungsmittelkette bedeutet, dass das Unternehmen ein System eingeführt hat, das eine Verbindung zwischen ein- und ausgehender Ware herzustellen erlaubt. Mit Hilfe eines Rückverfolgbarkeitssystems kann bei Problemfällen möglichst schnell herausgefunden werden, wo ein bestimmtes Produkt über welchen Zeitraum hergestellt und an welche Kunden es ausgeliefert wurde. Solch ein System muss nicht nur die Haupterzeugnisse, sondern auch die Nebenerzeugnisse, die sich in der Nahrungsmittelkette finden, mit einschließen.
Weitere Informationen über die Rückverfolgbarkeit (Anwendungsmodalitäten für die Rückverfolgbarkeit und Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch; auf französich) in der Website FASNK
Die Meldepflicht: Diese beruht auf einem bestimmten Verfahren (der Föderalagentur für die Sicherheit in der Nahrungsmittelkette AFSCA/FASNK), bei dem alle Fakten bzw. Vorfälle, von denen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit ausgehen könnte, gemeldet werden müssen. Weitere Informationen zur Meldepflicht im Rahmen der FASNK finden Sie unter : http://www.favv.be/pflichterklarung/
3/ Welche Hilfsmittel zur Einrichtung eines Eigenkontrollsystems gibt es?
Die Leitfäden für die verschiedenen Sektoren
Um die Einführung eines Eigenkontrollsystems in einem Unternehmen zu erleichtern können die Berufsverbände einen sektorspezifischen Leitfaden für die Eigenkontrolle erstellen. Dieser Leitfaden muss von der FASNK anerkannt werden. Dann kann ein genehmigter Leitfaden vertrieben und als Bestandteil zum Aufbau eines Eigenkontrollsystems im Unternehmen genutzt werden, welches den Anforderungen der FASNK entspricht. Die Einführung solcher spezifischen Systeme, welche auf den Sektorleitfäden basieren, wird empfohlen. Die Bedingungen, welche ein Sektorleitfaden erfüllen muss, sind im Anhang III des K.E. vom 14. November 2003 aufgeführt. So muss z.B. jeder Leitfaden praktische Beispiele aufführen, um das Verständnis zu erleichtern. Derzeit gibt es verschiedene Leitfäden für den Primärsektor.
Für die Pflanzliche Erzeugung: -Den Leitfaden G-012 (Vegaplan): Die gesetzlichen Anforderungen. -Den Standard GIQF (Vegaplan): Handelsnormen, die von den Kunden gefordert werden.
Für die Tierproduktion: -Den Leitfaden: G-037 Codiplan: Die gesetzlichen Anforderungen.
Um die Einführung dieser Leitfäden anzuregen hat die FASNK ein Bonus/Malus-System eingeführt.
4/ Das Bonus/Malus-System der FASNK
Bei diesem System erhält ein Betrieb, der für alle Aktivitäten ein Zertifikat seines entsprechenden Leitfadens erhalten hat, einen BONUS, d.h. im Jahr nach der Zertifizierung einen Nachlass von 50% auf den Jahresbeitrag für die FASNK. Ein Unternehmen, das kein Zertifikat für alle umgesetzten Aktivitäten hat, erhält einen MALUS und muss ab dem Jahr 2011 eine Strafe von 100% bezahlen. Darüber hinaus wird die Wahrscheinlichkeit einer durch die FASNK unangekündigten Inspektion für die nach den Leitfäden zertifizierten Betriebe stark reduziert.
5/ Welche Rolle hat CERTISYS bei diesem System der Eigenkontrolle?
Das Eigenkontrollsystem eines Unternehmens muss bewertet werden, bevor der Bonus genutzt werden kann. Diese Bewertung wird entweder durch die FASNK oder durch eine Kontrollstelle durchgeführt. Nach unserer Umfrage über die Eigenkontrolle im Jahr 2006 hat Certisys entschieden, der Nachfrage nach einer Zertifizierung des Eigenkontrollsystems zu entsprechen und hat eine Kooperation mit Procerviq entwickelt.
Es ist vorgesehen, dass, soweit möglich, Ihr gewohnter Kontrolleur für den Ökolandbau auch das Audit über Ihr Eigenkontrollsystem durchführt. Er wird hierzu von Procerviq geschult. Procerviq wird dann das System bewerten/zertifizieren.
Sie können von nun an also über Certisys eine Zertifizierung nach den sektorspezifischen Leitfäden, die Sie betreffen, beantragen. Procerviq kann Ihnen zusätzlich noch folgende Zertifizierungen anbieten: GLOBALGAP, BRC, ISO 22000, FEDIS-FOOD, GMP und weitere sektorspezifische Leitfäden.
6/ Was muss ich tun, wenn ich an einem Eigenkontrollsystem interessiert bin?
a/ Überprüfen Sie anhand der Checkliste, ob Ihr Betrieb die Vorschriften der sektorspezifischen Leitfäden erfüllt und ob Sie alle erforderlichen Dokumentationen/Register führen. Nehmen Sie mit Ihrer lokalen Stelle der FASNK Kontakt auf, um zu prüfen, ob die Meldung Ihrer Aktivitäten in Ordnung ist. Mit Hilfe der Checkliste können Sie sich auch auf das Audit, welches durchgeführt wird, wenn Sie sich zur Zertifizierung angemeldet haben, vorbereiten.
b/ Bitte schicken Sie uns dann die notwendigen Informationen zur Beantragung einer Zertifizierung: das Antragsformular von Procerviq können Sie entweder bei uns anfordern; bitte schicken Sie es dann vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:
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Per Fax an:
081/60.03.13 |
Per Post an:
CERTISYS sprl Rue Joseph Bouché, 57/3 5310 Bolinne
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Per E-Mail an:
controle@certisys.eu
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Certisys wird den Fragebogen dann an Procerviq weiterleiten; von Procerviq erhalten Sie dann ein Kostenangebot und den Kontrollvertrag.
Damit Ihre Zertifizierung vor dem 31. Dezember 2012 abgeschlossen werden kann und damit Sie vom Bonus in 2013 profitieren können, ist es unbedingt erforderlich, dass Ihre Unterlagen komplett und Ihr Kostenbeitrag bis zum 15.Oktober bezahlt sind.
c/ Nachdem Sie dann das Angebot und den Vertrag von Procerviq erhalten und Ihren Kostenbeitrag überwiesen haben, können wir das Audit Ihres Betriebes planen. Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, erhalten Sie dann Ihr Zertifikat, welches in der Primärproduktion für drei Jahre gültig ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Elisabeth Claes unter 081/600.377 (außer mittwochs) oder per E-Mail an folgende Adresse: controle@certisys.eu ; oder per Fax an die 081/60.03.13
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